Attenweiler

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Rathaus-News

Bundestagswahl am 23.02.2025

Wichtige Information zur Briefwahl


Durch den vorgezogenen Wahltermin läuft die Bundestagswahl 2025 im Eiltempo.
So auch die Briefwahl.
Durch die verkürzten Fristen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, steht nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen für die Briefwähler zur Verfügung.
Deshalb empfiehlt sich vorrangig die Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal

Für Bürgerinnen und Bürger, die dennoch die Briefwahl in Betracht ziehen, hat das Wahlbüro der Gemeinde Attenweiler die wichtigsten Fragen zusammengefasst: 

Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden 
Die Briefwahl kann sofort nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens am 02. Februar 2025 zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Ein Versand der Briefwahlunterlagen wird frühestens ab Montag, 10. Februar 2025 erfolgen. Grund: Wegen der gesetzlich festgelegten Fristen können die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt werden. Die Gemeindeverwaltung rechnet demnach gegen Ende der 6. Kalenderwoche mit dem Erhalt der Stimmzettel. 
Für die rechtzeitige Rücksendung bzw. Einwurf bei der Gemeindeverwaltung Attenweiler sind die Wähler selbst verantwortlich (bis spätestens 23. Februar 2025, 18:00 Uhr).
Sobald die Stimmzettel vorliegen, besteht auch die Möglichkeit, von der Briefwahl direkt im Rathaus Attenweiler zu den üblichen Öffnungszeiten Gebrauch zu machen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis mit.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird -ebenfalls kostenlos- eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.