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Kooperation Grundschule - Kindergarten
Im September treffen sich Kooperationslehrkraft und Erzieher:innen, um die Inhalte und eventuelle gemeinsame Veranstaltungen abzusprechen. Ab spätestens Oktober besucht die Kooperationslehrkraft die einzelnen Kindergartengruppen, lernt die Kinder kennen und übt mit ihnen Grundfertigkeiten, die für einen erfolgreichen Schulbeginn notwendig sind. Kooperationslehrkraft und Erzieher:innen sind diesbezüglich immer im Gespräch.
Im November findet ein Informationsabend mit den Erziehungsberechtigten, Erzieher:innnen, Kooperationslehrkraft und Schulleitung statt. Hier werden die erforderlichen Grundfertigkeiten angesprochen und erläutert und die Schule vorgestellt. Im Januar erfolgt eine Testung, deren
Ergebnis den Eltern und der Schulleitung vorgelegt wird und als Gesprächsgrundlage zur Einschulung dient. Ende des Schuljahres besuchen die Schulanfänger die Grundschule und nehmen an ein bis zwei Unterrichtsstunden teil. In der letzten Schulwoche erhalten die Eltern einen Infobrief mit Einladung und Materialliste.
Schülerpatenschaft
Klasse 4 übernimmt jedes Jahr die Patenschaft für die neuen Erstklässler
Kooperation Grundschule - Evangelische/Katholische Kirche
Schulgottesdienste im Jahreslauf (Erntedank usw.)
Kooperation Grundschule - Vereine
Schulbücherei
Die Schulbücherei wurde auf Initiative vom Förderverein der GSA, in Kooperation mit der Stadtbücherei Biberach, geplant und eingerichtet. Aufgrund dieser Kooperation wurde auch die Systematik der Stadtbücherei übernommen.
Derzeit stehen fast 2000 Bücher, Zeitschriften und CD´s für die Kinder zur Ausleihe bereit und werden fortlaufend um Neuerscheinungen ergänzt. Darin enthalten sind 200 Bücher als Blockausleihe von der Stadtbücherei und diese werden im halbjährlichen Turnus ausgetauscht.
Die Schulbücherei wird von ca. zehn bis zwölf Mamas betreut und hat an zwei Vormittagen für jeweils eine Stunde, derzeit am Mittwoch und Freitag, für die Grundschüler geöffnet. Die Kinder besuchen die Schulbücherei klassenweise, in kleineren Gruppen. Jedes Kind kann maximal zwei Medien ausleihen. Die Medien können jeweils für zwei Wochen ausgeliehen werden und dann noch jeweils zweimal verlängert werden. Alle Bücher, die in der Schulbücherei ausgeliehen werden, müssen auch dort abgeben werden. Die Rückgabe ist jederzeit möglich: einfach in den Korb vor der Bücherei legen.
Die Erstklässler dürfen nach dem Besuch inklusive Einführung in der Stadtbücherei erstmals die Schulbücherei besuchen. Der Ausweis von der Stadtbücherei kann für die Schulbücherei auch verwendet werden und vereinfacht die Ausleihe.
Frau Christine Kopp ist unsere Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Bücherei. Neue Helfer sind jederzeit gerne willkommen.
Instumental AG(für Klasse 4)
Heide Boscher leitet seit vielen Jahren sehr kompetent die Instrumental-AG. Diese findet immer am Montag in der 6. Stunde statt und bereichert das Schulleben durch Auftritte an Schulfeiern.
Flöten-Angebot
Das Flöten-Angebot findet in Kooperation mit dem Musikverein statt und wird von Frau Motzet und Frau Boscher geleitet.
Fußball-AG
Die Fußball-AG findet für Klasse 1 und 2 immer montags ab 15 Uhr unter Leitung von Fritz Gerster, die Fußball-AG für Klasse 3 und 4 immer donnerstags ab 15:35 Uhr unter Leitung von Fritz Gerster statt
Verlässliche Grundschule
Die Betreuungszeiten sind von 7:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn um 7.50 Uhr (Ausnahme donnerstags für Klasse 3 „verlängerte Frühbetreuung“) und von 11:20 bis 13.00 Uhr
Eine Nachmittagsbetreuung bis 16:30 Uhr ist möglich. Die Anmeldung erfolgt bei der Gemeinde. Hierfür ist Frau Daniela Rieger die Ansprechpartnerin
Mittagessen
Von Montag bis Freitag bieten wir ein warmes Mittagessen in unserer Schulküche an. Das Mittagessen wird von der Firma Gastro Menü geliefert. Die Anmeldung und Organisation erfolgen ebenso über Frau Rieger/ Frau Herbst.
Schülerzahlen im Schuljahr 2022/23
Klasse 1: 18 Schüler
Klasse 2: 17 Schüler
Klasse 3: 21 Schüler
Klasse 4: 22 Schüler
Elternvertretung
Elternbeiratsvorsitzende Frau Buck, Andrea
Stellvertreterin Frau Aßmann, Nancy
Kl. 1: Frau Nancy Aßmann
Frau Sabrina Schweizer
Kl.2 Frau Tanja Beuchelt
Herr Eric Pieper
Kl.3: Frau Andrea Buck
Frau Friederike Kopp
Kl.4: Frau Pia Gerster
Frau Elke Ehringer
Ferientermine und bewegliche Ferientage im Schuljahr 2022/2023
Herbstferien 31.10.- 04.11.22
Weihnachtsferien 21.12. - 06.01.23
Faschingsferien 20.02. – 25.02.23
Osterferien 03.04. - 14.04.23
Pfingstferien 29.05. - 10.06.23
Schützenfest 17./18.07.23
Sommerferien 27.07. - 08.09.23
Beurlaubung -
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten zu stellen.
Beurlaubungsgründe können z. B sein: Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, … . Für das Fernbleiben der Schüler:innen vom Unterricht aufgrund einer Beurlaubung tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Die Schulen beraten erforderlichenfalls die Erziehungsberechtigten über die Auswirkungen der beantragten Beurlaubung. Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterricht ganz oder teilweise nachgeholt wird. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung ist bei bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen in den Fällen die Lehrkraft der Klasse, bei längerer Dauer die Schulleitung.
Aus: Landesrecht BW § 4 Beurlaubung
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass es nicht möglich ist, Schulferien zu verlängern. Wir werden zu diesen Zwecken keine Beurlaubungen genehmigen und ausstellen. An einzelnen Flughäfen werden schriftliche Beurlaubungen zur Vorlage gefordert, ansonsten wird von der Flughafenaufsicht die Schulleitung telefonisch kontaktiert. Ohne die Beurlaubung werden schulpflichtige Kinder außerhalb der Ferien teilweise nicht in das Flugzeug gelassen. Diese Erfahrung berichten uns immer mehr Schulleiterkollegen. Zudem wird (für beide Elternteile) ein Bußgeld verhängt, das sich am Einkommen der Eltern orientiert.
Abmeldung erkrankter Kinder
Bitte melden Sie erkrankte Kinder bis spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn bzw. Betreuungsbeginn über die Schul-Info-App ab. Die frühe Abmeldung ist notwendig, damit wir reagieren können, falls ein Kind unentschuldigt fehlt und den Verbleib rasch klären können.
Masernschutz-Impfung
Bis Ende des Jahres 2021 müssen alle Kinder nachweisen, dass eine Masern-Immunität vorliegt. Erstklässler müssen dies vor Schulantritt bezeugen.
Läuse
Sollte Ihr Kind einmal Läuse haben, benachrichtigen Sie bitte sofort die Lehrkraft der Klasse, damit die anderen Kinder der Klasse entsprechend informiert werden können! Nur so können wir die „Sprungkraft der ungebetenen Gäste“ schnell wieder loswerden.
Fahrrad
Kinder der Klasse 4 dürfen nach bestandener Radfahrprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen.