2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035
- Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Biberach hat in öffentlicher Sitzung am 15.01.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 beschlossen. Grund dafür sind Änderungen von Planflächen in der der Stadt Biberach und der Gemeinde Eberhardzell.
- Biberach: Neuausweisung und Neuabgrenzung der Mischbaufläche Winterreute in Ringschnait. Neuausweisung der Sonderbauflächen „Agri PV - Sankt Johanneseschle“ und Neuabgrenzung der Sonderbaufläche „Agri PV - Waldberg“ in Stafflangen.
- Eberhardzell: Neuausweisung der gewerblichen Baufläche „Kalmus West II“ als Bestand.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt die bereits geltende Einbeziehungssatzung:
- Attenweiler: Neuausweisung der Mischbaufläche und ökologische Fläche „Rusenberg Nord“ in Rusenberg.
Die Verwaltungsgemeinschaft Biberach besteht aus der Stadt Biberach und den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Unterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
17.02.2025 bis zum 14.03.2025 (je einschließlich)
auf den Seiten der Stadt Biberach unter https://biberach-riss.de/öffentliche-Beteiligungsverfahren/ veröffentlicht.
Zusätzlich können die Unterlagen im Flur des Stadtplanungsamtes Biberach, Museumstraße 2, 88400 Biberach an der Riß, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Der barrierefreie Zugang befindet sich im Innenhof des Gebäudes Museumstraße 2.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, per E-Mail an stadtplanungsamt(@)biberach-riss.de , erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch postalisch (Stadt Biberach, Stadtplanungsamt, Museumstraße 2, 88400 Biberach), oder mündlich zur Niederschrift eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Attenweiler, 13.02.2025
gez. Grootherder
Bürgermeister