Attenweiler

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Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss ist eine auf der Grundlage des BauGB (§ 192 Abs. 1) gebildete öffentliche Einrichtung, die aus unabhängigen, weisungsfreien, marktkundingen und sachverständigen Mitgliedern besteht. Der Gutachterausschuss ist auf 4 Jahre bestellt.

 

Am 01.01.2021 wurde durch den Zusammenschluss der Städte Biberach und Bad Schussenried sowie den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen der gemeinsame Gutachterausschuss Biberach-Mitte gegründet.

 

Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben der Geschäftsstelle. Aufgrund des neuen Zusammenschlusses sowie den damit verbundenen personellen Veränderungen haben sich die Zuständigkeiten wie folgt geändert.