Ortsplan
Zu den Aufgaben der Schule gehört nicht nur die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, sondern ebenso die Hinführung zu Toleranz, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme gegenüber unseren Mitmenschen: Jeder ist für sich selbst, aber auch für den anderen verantwortlich. Nur so funktioniert ein gutes Zusammenleben und Zusammenarbeiten miteinander.
Deshalb halten wir uns an die Grundsätze unserer GSA-Blume:
Außerdem halten wir uns an die folgenden Regeln:
Wenn wir uns nicht an die Regeln halten und das friedliche Miteinander stören, müssen wir mit entsprechenden Maßnahmen rechnen. Unser aller Ziel ist es jedoch stets, dies zu verhindern.
Maßnahmen bei Fehlverhalten
An der GSA gilt seit dem Schuljahr 2018/2019 folgendes Vorgehen in allen vier Klassen:
Sollten trotz dieser individuellen Maßnahmen (zB. durch massives Fehlverhalten) weitere Schritte von Nöten sein, folgt:
Weitere Schritte (die Klassenkonferenz entscheidet über die Verfahrensweise):
2 Stunden Nachsitzen - 4 Stunden Nachsitzen - Androhung des Unterrichtsauschlusses - ein Tag Unterrichtsauschluss (und Meldung an das Jugendamt)
Spätestens ab dem 2. Schritt erhalten die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Benachrichtigung. Diese wird vom Kind, der Lehrkraft und den Erziehungsberechtigten unterschrieben.