Attenweiler

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Schulordnung der Grundschule Attenweiler

Zu den Aufgaben der Schule gehört nicht nur die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, sondern ebenso die Hinführung zu Toleranz, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme gegenüber unseren Mitmenschen: Jeder ist für sich selbst, aber auch für den anderen verantwortlich. Nur so funktioniert ein gutes Zusammenleben und Zusammenarbeiten miteinander.

Deshalb halten wir uns an die Grundsätze unserer GSA-Blume:

  • Wir sind freundlich und höflich.
  • Wir schaffen gesunde Arbeitsbedingungen.
  • Wir halten Kontakt zueinander und reden miteinander.
  • Die Schule soll pünktlich anfangen. Wir sorgen dafür.
  • Wir vereinbaren Regeln und halten sie.
  • Hausaufgaben ergänzen den Unterricht.  Wir geben uns damit Mühe.
  • Streitigkeiten sollen friedlich geregelt werden. Das geht uns alle an.                                                                            
  • Material ist wichtig für das gemeinsame Lernen. Wir kümmern uns darum.                                                                       
  • Schule soll Freude machen. Wir machen alle mit!

Außerdem halten wir uns an die folgenden Regeln:

  • Im Schulhaus bewegen wir uns leise und rennen nicht herum.
  • In der Schule kauen wir keinen Kaugummi.
  • In der großen Pause gehen wir auf den Pausenhof, nur bei Regen können wir uns in der
  • Pausenhalle aufhalten.
  • Wir bleiben auf dem Schulgelände.
  • Din der Pause beachten wir Folgendes: Das Werfen von Schneebällen und Gegenständen ist gefährlich und deswegen verboten.
  • In der Toilette halten wir uns nicht zum Spielen auf und hinterlassen diese sauber.
  • Das Schulgelände dürfen wir während der Schulzeit nicht verlassen werden.
  • Auf dem Schulgelände haben wir unser Handy ausgeschaltet und in der Tasche oder am besten gar nicht dabei. Auch weitere Gegenstände wie Spielsachen etc. lassen wir zu Hause.

Wenn wir uns nicht an die Regeln halten und das friedliche Miteinander stören, müssen wir mit entsprechenden Maßnahmen rechnen. Unser aller Ziel ist es jedoch stets, dies zu verhindern.

Maßnahmen bei Fehlverhalten

Maßnahmen bei Fehlverhalten

An der GSA gilt seit dem Schuljahr 2018/2019 folgendes Vorgehen in allen vier Klassen:

  1. Schritt: Individuelle Maßnahmen durch die jeweilige Lehrkraft

Sollten trotz dieser individuellen Maßnahmen (zB. durch massives Fehlverhalten) weitere Schritte von Nöten sein, folgt:

 

  1. Schritt: eine ROTE KARTE und eine schriftliche Zusatzaufgabe zur Reflexion des Fehlverhaltens

Weitere Schritte (die Klassenkonferenz entscheidet über die Verfahrensweise):

2 Stunden Nachsitzen - 4 Stunden Nachsitzen - Androhung des Unterrichtsauschlusses - ein Tag Unterrichtsauschluss (und Meldung an das Jugendamt)

 

Spätestens ab dem 2. Schritt erhalten die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Benachrichtigung. Diese wird vom Kind, der Lehrkraft und den Erziehungsberechtigten unterschrieben.