Elternbeiratsvorsitzende Frau Buck, Andrea
Stellvertreterin Frau Aßmann, Nancy
Kl. 1: Herr Alexander Sauter
Frau Sabrina Austinat
Kl.2 Frau Renate Gerster
Frau Gabriele Haf
Kl.3: Frau Nancy Aßmann
Frau Sabrina Schweizer
Kl.4: Frau Martina Reklau
Frau Monika Eggert
Ferientermine und bewegliche Ferientage im Schuljahr 2024/2025
Brückentag 04.10.2024
Herbstferien 28.10.- 01.11.24
Weihnachtsferien 23.12.24. - 06.01.25
Faschingsferien 03.03. – 07.03.25
Osterferien 14.04. - 25.04.25
Brückentag 30.05.25
Pfingstferien 09.06. - 20.06.25
Schützenfest 21./22.07.25
Sommerferien ab 31.07.25
Beurlaubung -
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten zu stellen.
Beurlaubungsgründe können z. B sein: Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, … . Für das Fernbleiben der Schüler:innen vom Unterricht aufgrund einer Beurlaubung tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Die Schulen beraten erforderlichenfalls die Erziehungsberechtigten über die Auswirkungen der beantragten Beurlaubung. Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterricht ganz oder teilweise nachgeholt wird. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung ist bei bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen in den Fällen die Lehrkraft der Klasse, bei längerer Dauer die Schulleitung.
Aus: Landesrecht BW § 4 Beurlaubung
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass es nicht möglich ist, Schulferien zu verlängern. Wir werden zu diesen Zwecken keine Beurlaubungen genehmigen und ausstellen. An einzelnen Flughäfen werden schriftliche Beurlaubungen zur Vorlage gefordert, ansonsten wird von der Flughafenaufsicht die Schulleitung telefonisch kontaktiert. Ohne die Beurlaubung werden schulpflichtige Kinder außerhalb der Ferien teilweise nicht in das Flugzeug gelassen. Diese Erfahrung berichten uns immer mehr Schulleiterkollegen. Zudem wird (für beide Elternteile) ein Bußgeld verhängt, das sich am Einkommen der Eltern orientiert.
Abmeldung erkrankter Kinder
Bitte melden Sie erkrankte Kinder bis spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn bzw. Betreuungsbeginn über die Schul-Info-App ab. Die frühe Abmeldung ist notwendig, damit wir reagieren können, falls ein Kind unentschuldigt fehlt und den Verbleib rasch klären können.
Masernschutz-Impfung
Bis Ende des Jahres 2021 müssen alle Kinder nachweisen, dass eine Masern-Immunität vorliegt. Erstklässler müssen dies vor Schulantritt bezeugen.
Läuse
Sollte Ihr Kind einmal Läuse haben, benachrichtigen Sie bitte sofort die Lehrkraft der Klasse, damit die anderen Kinder der Klasse entsprechend informiert werden können! Nur so können wir die „Sprungkraft der ungebetenen Gäste“ schnell wieder loswerden.
Fahrrad
Kinder der Klasse 4 dürfen gerne nach bestandener Radfahrprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Allen anderen Kindern empfehlen wir eine Begleitung durch einen Erwachsenen.