Attenweiler

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Die Bodenrichtwertkarten sind online im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter folgendem Link einsehbar:

www.gutachterausschuesse-bw.de

 

Bitte beachten Sie, dass für die Landesgrundsteuer BW die Bodenrichtwerte per 01.01.2022 maßgeblich sind. Hierfür wählen Sie die Auskunft „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“.

 

Für die übrigenZwecke ziehen Sie die Bodenrichtwertkarten aus dem Button „Boris-BW“ heran.

 

 

Auskünfte erteilt Ihnen zudem gerne die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte, Museumstraße 2, 88400 Biberach.

 

Stadt Biberach

Herr Josef Kreutle, Tel. 07351/51-333, j.kreutle(@)biberach-riss.de

 

Stadt Bad Schussenried und Gemeinden Eberhardzell, Hochdorf und Ingoldingen

Frau Ulrike Föhr, Tel. 07351/51-294, u.foehr(@)biberach-riss.de

 

Gemeinden Attenweiler, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen

Frau Lydia Schönberger, Tel. 07351/51-9036, l.schoenberger(@)biberach-riss.de