Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahl
Am Freitag, 21.02.2025 können bis 15 Uhr auf dem Rathaus Attenweiler Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen, noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr einen Wahlschein beantragen. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Am Tage vor der Wahl, also am Samstag, 22.02.2025 werden bis 12 Uhr verlorene Wahlscheine ersetzt, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass er den Wahlschein nicht erhalten hat. Hierzu ist das Rathaus Attenweiler von 8.00 – 12.00 Uhr geöffnet.
Bitte bedenken Sie, dass an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Sofern Sie per Briefwahl wählen, beachten Sie bitte, dass der rote Wahlbrief am Wahlsonntag (23. Februar 2025) bis 18 Uhr im Rathaus Attenweiler eingehen muss. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden. Für die rechtzeitige Rücksendung ist der Briefwähler selbst verantwortlich.
Wichtige Information zur Briefwahl
Durch den vorgezogenen Wahltermin läuft die Bundestagswahl 2025 im Eiltempo.
So auch die Briefwahl.
Durch die verkürzten Fristen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, steht nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen für die Briefwähler zur Verfügung.
Deshalb empfiehlt sich vorrangig die Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal.
Für Bürgerinnen und Bürger, die dennoch die Briefwahl in Betracht ziehen, hat das Wahlbüro der Gemeinde Attenweiler die wichtigsten Fragen zusammengefasst:
Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden
Die Briefwahl kann sofort nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens am 02. Februar 2025 zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Ein Versand der Briefwahlunterlagen wird frühestens ab Montag, 10. Februar 2025 erfolgen. Grund: Wegen der gesetzlich festgelegten Fristen können die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt werden. Die Gemeindeverwaltung rechnet demnach gegen Ende der 6. Kalenderwoche mit dem Erhalt der Stimmzettel.
Für die rechtzeitige Rücksendung bzw. Einwurf bei der Gemeindeverwaltung Attenweiler sind die Wähler selbst verantwortlich (bis spätestens 23. Februar 2025, 18:00 Uhr).
Sobald die Stimmzettel vorliegen, besteht auch die Möglichkeit, von der Briefwahl direkt im Rathaus Attenweiler zu den üblichen Öffnungszeiten Gebrauch zu machen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis mit.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird -ebenfalls kostenlos- eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.