Attenweiler

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2460 Treffer
  1. 1581. Kündigungsschutz für Schwangere und Mütter  
    Rathaus-Dienste
    Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig. Dies gilt auch vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der…  
  2. 1582. Kundenrechte im Handel  
    Rathaus-Dienste
    Kaufverträge gehören zu den häufigsten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens.
    Der Kaufvertrag über eine bewegliche Sache zwischen einem Verbraucher als Käufer und einem Unternehmen als…
     
  3. 1583. Kündigung  
    Rathaus-Dienste
    Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst (Eigenkündigung)
    Die Kündigung kann vom Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers ausgesprochen werden. Sie muss schriftlich erfolgen,…
     
  4. 1584. Kündigung durch den Arbeitgeber  
    Rathaus-Dienste
    Ausspruch der Kündigung
    Die Kündigung kann gegen den Willen des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Sie muss schriftlich erfolgen, es muss dem Arbeitnehmer ein Schriftstück mit eigenhändiger…
     
  5. 1585. Krankenversicherung  
    Rathaus-Dienste
    Die Krankenversicherung kommt für die Behandlungskosten von Versicherten voll oder teilweise auf.
    Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
    Es wird unterschieden zwischen Pflichtversicherung…
     
  6. 1586. Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland  
    Rathaus-Dienste
    Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) haben Sie als gesetzlich versicherte Person Zugang zu staatlichen Gesundheitsdienstleistungen bei Krankheit oder…  
  7. 1587. Kriminalprävention  
    Rathaus-Dienste
    Oberstes Ziel der Kriminalprävention ist es, Straftaten und einhergehende Schäden zu verhindern.
    Dieser Ansatz ist besser, als später mit hohem Aufwand Strafverfolgung zu betreiben.  
  8. 1588. Kraftfahrzeug-Versicherungen  
    Rathaus-Dienste
    Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr benutzt wird, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
    Als Halter oder Halterin eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet,…
     
  9. 1589. Krankenfahrten  
    Rathaus-Dienste
    Die Kosten übernehmen die Krankenkassen, wenn die Fahrt aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist und eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet hat - zum Beispiel:

     
  10. 1590. Krankenversicherung  
    Rathaus-Dienste
    Menschen mit schwerer Behinderung können einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten. Den Beitritt müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids der…  
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