Attenweiler

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2455 Treffer
  1. 1531. Minijob und Minijob in Privathaushalten  
    Rathaus-Dienste
    Minijobs sind Beschäftigungen, bei denen

    das Arbeitsentgelt 556,00 EUR im Monat nicht übersteigt oder
    die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder…
     
  2. 1532. Mindestlohn  
    Rathaus-Dienste
    Höhe seit 01.01.2021: EUR 9,50 brutto, ab 01.07.2021: EUR 9,60
    Eine Kommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen…
     
  3. 1533. Mietvertrag  
    Rathaus-Dienste
    Das Mietrecht für Wohnräume ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Mietvertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten Sie sich auf alle Fälle rechtlich…  
  4. 1534. Miete  
    Rathaus-Dienste
    Unabhängig davon, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie vor und nach Abschluss des Mietvertrags einige wichtige Punkte beachten. Auf den folgenden Seiten finden Sie…  
  5. 1535. Midi- und Minijobs  
    Rathaus-Dienste
    Midijobs
    Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt innerhalb eines Übergangsbereichs von EUR 538,01 bis EUR 2.000 monatlich (im Jahresdurchschnitt;…
     
  6. 1536. Midijob  
    Rathaus-Dienste
    Liegt Ihr monatliches Bruttogehalt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR ("Übergangsbereich"), handelt es sich um einen Midijob. Seit 1. Januar 2023 ist die Obergrenze für Midijobs auf 2.000 EUR…  
  7. 1537. Menschenhandel  
    Rathaus-Dienste
    Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
    Von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution sind in erster Linie Frauen und Mädchen betroffen. Ihnen werden…
     
  8. 1538. Merkzeichen  
    Rathaus-Dienste
    Merkzeichen 1.Klasse
    Dieses Merkzeichen erhalten Sie als schwerkriegsbeschädigte Person nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einem…
     
  9. 1539. Meldepflicht  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur…  
  10. 1540. Meldepflicht  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich…  
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