Amtliche Bekanntmachung
der Verwaltungsgemeinschaft Biberach
Flächennutzungsplan 2035 - 2. Änderung
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Biberach (VG Biberach) hat in öffentlicher Sitzung am 15. Januar 2025 gemäß § 2 Abs. 1. BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 beschlossen. Grund dafür sind Änderungen von Planflächen in der Stadt Biberach und der Gemeinde Eberhardzell.
Nach der frühzeitigen Beteiligung wurden einige Flächen verkleinert. Die geplanten Flächen sind wie folgt im Entwurf FNP 2035 - 2. Änderung dargestellt:
- Biberach: Neuausweisung und Neuabgrenzung der Mischbaufläche Winterreute in Ringschnait. Neuausweisung der Sonderbauflächen „Agri-PV Sankt Johanneseschle“ und Neuabgrenzung der Sonderbaufläche „Agri-PV Waldberg“ in Stafflangen.
- Eberhardzell: Neuausweisung der gewerblichen Baufläche „Kalmus West II“ als Bestand.
Die Verwaltungsgemeinschaft Biberach besteht aus der Stadt Biberach und den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen. Der räumliche Geltungsbereich der Planungen zur 1. Änderung umfasst die Gemarkungen der Stadt Biberach sowie der Gemeinden Attenweiler und Maselheim.
Einsichtnahme im Internet und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Der Planentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 mit der Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann in der Zeit vom
30. Juni 2025 bis zum 31. Juli 2025 (je einschließlich)
auf der Seite der Stadt Biberach unter https://biberach-riss.de/öffentliche-Beteiligungsverfahren/ digital abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen alle Unterlagen innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist im Flur des Stadtplanungsamtes Biberach, Museumstraße 2, 88400 Biberach an der Riß, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Der barrierefreie Zugang befindet sich im Innenhof des Gebäudes Museumstraße 2
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Gebietssteckbriefen mit Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen insbesondere auf die Umweltschutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter und möglichen Wechselwirkungen. Einbezogen wird dabei auch die Thematik des Artenschutzes.
- Eingegangene Stellungnahmen zu den Aspekten Landwirtschaft, Landschaftsbild, Wasser, Starkregen, Artenschutz, Naturschutz, Flächenverbrauch und Klimaschutz.
Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch per E-Mail an bauleitplanverfahren(@)biberach-riss.de , erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an Stadt Biberach, Stadtplanungsamt, Museumstraße 2, 88400 Biberach, oder mündlich zur Niederschrift eingereicht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Biberach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Hinweis zum Verbandsklagerecht von Umweltverbänden:
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Attenweiler, 26.06.2025
gez. Grootherder
Bürgermeister